Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1979 in Hamburg-Horn gegründet. Nach räumlicher Erweiterung im Jahre 2002 und personellen Veränderungen, kümmern sich jetzt die erfahrenen Rechtsanwälte Gunnar Schley und Gerhard Gröning um die Belange der Mandanten. Fachlich hervorragend geschulte Mitarbeiter stehen dem Anwaltsteam tatkräftig zur Seite. In einer Zeit der kontinuierlichen Veränderungen will die Kanzlei auch zukünftig Ihren Mandanten ein stets verlässlicher Partner auf allen Rechtsgebieten sein.
Als Partner in der Kanzlei seit 1998, entwickelte sich sehr früh die Vorliebe und Schwerpunkttätigkeit in den Bereichen
Arbeitsrecht, Mietrecht/WEG, sowie Erbrecht und Vertragsrecht. Folgerichtig wurde die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltsverein erworben. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern, die ihm einen guten Ausgleich bieten.
SchwerpunkteDie Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirft für die Parteien eines Arbeitsverhältnisses, den Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgeber, oft erhebliche Probleme auf. Schnelles Handeln ist hier regelmäßig erforderlich, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Risiken zu vermeiden. Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen wie die Erklärung einer Freistellung, den Ausspruch einer Abmahnung oder einer Versetzung kann es sich lohnen, mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen, bevor ein Konflikt der Arbeitsvertragsparteien vor dem Arbeitsgericht unausweichlich wird.
Gern helfen wir auch bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei in Hamburg besteht zudem bei der Beratung in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, sowie bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge.
Die meisten Menschen wohnen zur Miete. Was haben Vermieter und Mieter zu beachten, wenn die Mietwohnung einen Mangel hat oder die Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig zahlen? Bei Schäden an der Mietwohnung oder einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit eines Mietobjektes streiten die Parteien eines Mietvertrages häufig über die Verpflichtung zur Instandsetzung der Mieträume oder die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung. Schon bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, speziell aber auch bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume ist die Gestaltung bzw. Überprüfung der vertraglichen Regelungen durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sinnvoll.
Wir beraten Sie gern auch bei Fragen der Mieterhöhung zum Angleich der Miete an die ortsübliche Miete oder über die Berechtigung zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, ebenso im Rahmen der Durchsetzung bestehender Verpflichtungen zur Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung. Ein weiteres Betätigungsfeld des Fachanwaltes für Mietrecht und WEG ist das Wohnungseigentumsrecht. Hier beraten wir an unserem Standort in Hamburg über Probleme, die in Wohnungseigentümergemeinschaften zwischen einzelnen Eigentümern oder im Verhältnis der Eigentümer zur Verwaltung der Gemeinschaft entstehen können
Die Zahlungsmoral vieler Mieter, Käufer, Werkbesteller, sonstiger Schuldner ist oftmals schlecht. Dies wiederum führt zu Problemen beginnend mit Unannehmlichkeiten in der Auseinandersetzung mit zahlungsunwilligen Schuldnern bis hin zu eigenen Liquiditätsengpässen im Unternehmen.
Wir übernehmen für Sie gern das komplette Verfahren von der vorgerichtlichen Mahnung bis hin zu den gerichtlichen Maßnahmen. Sollte Ihr Kunde einen Widerspruch oder Einspruch einlegen, führen wir für Sie insbesondere auch das Verfahren vor Gericht. Wir sind vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Doch die eigentliche Umsetzung erfolgt oftmals erst danach – nämlich durch die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Insbesondere Pfändungen in das Konto oder gegen den Arbeitgeber des Schuldners sind bewährte Mittel zur Forderungsbeitreibung. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet, sprechen Sie uns gern an.
Wir regeln außergerichtlich und gerichtlich Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung von Bauwerken, begleiten Sie in Verfahren z.B. zur Erlangung von beweiskräftigen Sachverständigengutachten.
Erbe, Testament, Nachfolgeregelungen, Pflichtteil
Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Unfall mit Sach- und Personenschaden, versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen
Wir beraten und vertreten im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten
Der Verbund ist ein Netzwerk mit mehr als 140 Partnern aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus. Ziel ist es gemeinsame Strukturen zu entwickeln und eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.
www.gvnweb.deDie bundesweite Akademie für Bildungs-, Erholungs-, Seminar- und Tagungshäuser bietet Seminare zu unterschiedlichen Themen an u.a. auch zum Arbeits-, Bau- und Mietrecht sowie Inkasso.
www.akabest.de